Freiwilliges Soziales Jahr | Nutzen


Ein Nutzen des FSJ ergibt sich für beide Seiten. Organisationen erhalten Unterstützung durch junge motivierte Menschen und diese erhalten im Gegenzug Anerkennung, Persönlichkeitsentwicklung und ein Bildungsplus. 

Beides, eine am Gemeinwohl orientierte Tätigkeit und eine pädagogische Begleitung und Bildung der Teilnehmer garantiert das Gesetz zur Förderung des Jugendfreiwilligendienstes (JFDG). Dort heißt es:

§3 Freiwilliges Soziales Jahr
(1) Das freiwillige soziale Jahr wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports.
(2) Das freiwillige soziale Jahr wird pädagogisch begleitet. Die pädagogische Begleitung wird von einer zentralen Stelle eines nach § 10 zugelassenen Trägers des Jugendfreiwilligendienstes sichergestellt mit dem Ziel, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken.